Medizin- und Arzthaftungsrecht nur für Patienten
„Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“
Das hat sogar der Bundesgerichtshof erkannt (BGH NJW 1975, Seite 1464): „Zunächst darf der Tatrichter nicht übersehen, dass auch heute noch eine nicht geringe Zahl medizinischer Gutachter Schwierigkeiten hat, sich bei der Ausübung ihres Amtes von überholten und in diesem Zusammenhang der Rechtsordnung widersprochenen Standesregeln freizumachen.“ Dies gilt vor allem im Kunstfehlerprozess. Das Gericht muss damit rechnen, „dass der Gutachter entweder bei seiner Wertung - wenn auch unbewusst - doch noch dem hergebrachten Standesdenken verhaftet ist“ oder aber „eine nach allgemeiner Erfahrung nicht seltene Erscheinung“, dass er seine Formulierung den Grundsätzen ärztlicher Kollegialität anpasst. Dem einzelnen Patienten mangelt es in der Regel an Spezialwissen, um einerseits einen Kunstfehler überhaupt zu erkennen und anderseits sich daraus ergebende Ansprüche durchzusetzen. Ihm ist ein Einblick in das Tun der Ärzte nur begrenzt möglich – das gilt insbesondere , wenn ein Eingriff unter Ausschaltung des Bewusstseins (Narkose) vorgenommen wird. Die sich daraus ergebenen Darlegungs- und Beweisschwierigkeiten für Patienten müssen beseitigt werden.
Das haben wir uns auf die Fahnen geschrieben.
Wir wissen, dass es im Arzthaftungsprozess noch keine „Waffengleichheit“ zwischen Arzt und Patient gibt, arbeiten aber daran, diese zu verwirklichen. Deshalb vertreten wir nur Patienten und versuchen, mit unserem Wissen den „Halbgott in Weiß“ von seinem Podest zu holen. Viel Wert legen wir in diesem Zusammenhang darauf, auch die wirtschaftliche Ungleichheit zu beseitigen. Wir bieten deshalb stets den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen an.
Das Arzthaftungsrecht hat sich zu Gunsten des Patienten seit den 80er Jahren verbessert, nachdem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Waffengleichheit zwischen Arzt und Patient gefordert hat (BVerfG NJW 1979, Seite 1925 ff.).
Inzwischen ist durch das Patientenrechtegesetz ein Teil der Verbesserungen, die die Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entwickelte, umgesetzt worden. Unsere Vision ist, dass irgendwann einmal festgestellt werden kann, dass Patienten und Ärzte vor dem Gesetz und dem Gericht gleich gestellt sind.
Daran arbeiten wir jeden Tag.
Im August 1981 wurde die Kanzlei durch Dr. jur. Hans-Berndt Ziegler gegründet. Die Kanzleiräume befanden sich zunächst in der Wilhelmstraße 4 in Marburg. Dort wurde auch das bis 1999 bestehende Juristische Repetitorium betrieben. 2007 erfolgte der Umzug in das ehemalige Bankgebäude, den heutigen Hauptsitz.
Schon bald spezialisierte sich Dr. Ziegler auf das Arzthaftungsrecht. Er ist heute bundesweit in der Beratung und Vertretung behandlungsfehlergeschädigter Patienten gegen Ärzte und Krankenhäuser als Patientenanwalt tätig.
Seit dem Jahr der Gründung ist die Kanzlei kontinuierlich gewachsen. Mit mehreren Anwälten und über 20 MitarbeiterInnen gehören wir zu den größeren Kanzleien in Marburg und im mittel- und oberhessischen Raum. Im Arzthaftungsrecht haben wir bundesweite Bedeutung. Da wir „unbequem“ sind, gehören staatliche Stellen, Behörden, Krankenhäuser, Kliniken oder größere Organisationen mit ähnlichen Strukturen nicht zu unseren Mandanten; sie finden sich jedoch regelmäßig auf der Gegenseite.
Auf Wunsch nehmen wir alle auswärtigen Gerichtstermine selbst wahr. Wenn wir Kollegen vor Ort einschalten, sind dies in der Regel solche, mit denen wir seit Jahren kooperieren. Ständige Kooperationspartner haben wir in Hamburg, Düsseldorf, Köln, Kassel, Stralsund, Magdeburg, Wiesbaden, Stuttgart, Berlin.
Seit Jahren arbeiten wir erfolgreich zusammen mit den Experten für Prozessfinanzierung der
- Legial AG
- ROLAND ProzessFinanz AG
- Foris AG
Unsere Einträge bei Anwaltssuchmaschinen
- Anwalt-Suchservice.de
- Anwalt.de
- DASD Deutscher Anwaltsuchdienst
- AdvoGarant.de
Die Administration unserer IT-Systeme und die Unterstützung der Benutzer wird von Herrn Martin Böss durchgeführt.
Im Marketingbereich arbeiten wir mit Frau Rueth, Dipl. Ing., MBA (Galina Rueth Lawengineering) zusammen.
In steuerrechtlichen Angelegenheiten werden wir unterstützt von:
Herrn Diplom-Volkswirt Detlef G. A. Juhrich, Steuerberater,
Clemens-Brentano-Str. 6
35043 Marburg-Cappel
E-Mail: JuhrichDGAJ@aol.com
Deutscher Anwaltverein e. V.
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV e. V.
Marburger Anwaltverein e. V.
Fachausschuss Medizinrecht bei der Rechtsanwaltskammer Kassel
Umbrella Patient Protection Organisation e. V.
- Erfolgreiche Abwehr von Arzthaftungsklagen
- Recht der medizinischen Behandlung / Zivilrechtliche Haftung
- Deutscher Patienten-Recht-Tag 2005
- „Dr. House - Seminar“ (Prof. Dr. Schäfer, UKGM - Zentrum für unerkannte Krankheiten, 28.1.2015)
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- „Dr. House: Spannende Fälle aus Hollywood und Marburg“
(Prof. Dr. Schäfer, UKGM - Zentrum für unerkannte Krankheiten, 27.5.2015)
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- Auszeichnung im WirtschaftsWoche-Ranking im Rechtsgebiet „Medzinrecht“ als „TOP KANZLEI 2019“ v. 15.02.2019
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