Warum wir

Top 10 als „Bester Arbeitgeber für das Referendariat der Region Westen“ der Iurratio Job Awards 2020

 

  

Unsere Kanzlei erreichte bei den Iurratio Job Awards 2020 den letzten Platz der Top 10 als „Bester Arbeitgeber für das Referendariat der Region Westen“.

Hierfür wurden über 1000 Nachwuchsjuristen über Präferenzen und Wünsche an juristische Arbeitgeber befragt, ebenso über 700 Kanzleien über deren Angebote für die Anwaltsstation im Referendariat.

Die Grundlage bilden die Ergebnisse in 5 verschiedenen Bereichen:
1. Die Talentumfrage
2. Die konkrete Einbindung der Referendare in die „praktische Arbeit“
3. Die „Unterstützungsangebote bei der Examensvorbereitung“
4. Die Anzahl der geplanten Einstellungen im Verhältnis zu den Berufsträgern, die Höhe einer möglichen (erlaubten) Zusatzvergütung und sonstige Zusatzangebote für Referendare,
5. sowie als neuer Bereich die Angebote zum „Berufseinstieg“

Wir freuen uns sehr für diese Auszeichnung.

 

Auszeichnung Top-Kanzlei für Medizinrecht 2021 der WirschaftsWoche

 

  

Das Handelsblatt Research Institute (HRI) befasst sich mit der Frage, welche Anwälte den besten Ruf haben und differenzieren dabei auch nach Fachgebieten.

Auf dem Fachgebiet Medizinrecht fand das HRI in ihren Datenbanken und Archiven 418 Medizinjuristen in 100 Kanzleien. Diese wurden gebeten, die aus ihrer Sicht fünf besten Kollegen zu nennen, wobei die Nennung des eigenen Namens exkludiert wurde. Die Ergebnisse wurden von vier Juroren ausgewertet und eine Liste der besten Patientenanwälte sowie eine der besten Kanzleien für Medizinrecht angefertigt.

Wir freuen uns sehr, auf dieser Liste zu stehen.

 

 

Ihre Vorteile

Erste Beratung in Arzthaftungssachen kostenlos

Nachdem Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben, beraten wir Sie zunächst in Arzthaftungssachen kostenlos. Bevor wir entsprechend Ihrer Entscheidung nach außen tätig werden, informieren und beraten wir Sie ausführlich über die dann entstehenden Kosten (auch über Beratungs- und Prozesskostenhilfe, die Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierer, Erfolgshonorar, etc.) und damit zusammenhängenden Risiken.

Erfolgshonorar

Bei uns können Sie sich den Anwalt unabhängig von Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund leisten. Wir bieten die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an und partizipieren an Ihrem Erfolg wie Sie an unserem (vgl. dazu Ziegler: „Trotz Hartz IV zum Erfolg“, 
Juristische Rundschau Heft 9/2009).

Über 35 Jahre Erfahrung

Die Kanzlei ist nicht nur seit über 35 Jahren im Arzthaftungsrecht tätig, sondern wissenschaftlich in diesem Bereich auch ausgewiesen. Ziegler und Mitarbeiter haben zahlreiche Beiträge in einschlägigen Fachzeitungen und Zeitschriften verfasst und die Diskussionen in diesem Bereich angestoßen (vgl. z. B. „Ziegler - Entschuldbarer Diagnoseirrtum vs. unterlassene Befunderhebung“ GesundheitsRecht 11/2014, S. 647 ff.).

Wie wir arbeiten

Obwohl wir seit über 35 Jahren im Arzthaftungsrecht ausschließlich für Patienten tätig und Fachanwälte für Medizinrecht sind, können wir nicht beurteilen, ob im Einzelfall ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Solche Feststellungen bleiben ärztlichen Gutachtern mit dem Facharztstandard des jeweiligen Gebietes vorbehalten.
Auch die bei den Landgerichten eingerichteten Kammern für Arzthaftungssachen beurteilen die zu entscheidenden Fälle nicht aus eigener Kenntnis heraus, sondern sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, in jedem Fall ein ärztliches Gutachten einzuholen. Zum Prozess sollte es, wenn möglich, aber überhaupt nicht kommen!

Arzthaftungsprozesse werden statistisch vom Patienten in den meisten Fällen verloren. Nach einer Statistik des Justiziars der DBV Winterthur Versicherung, bei der über die Hälfte der deutschen Ärzte berufshaftpflichtversichert ist, verliert der Patient in über 90% der Fälle. Allerdings ergibt sich aus der Statistik auch, dass ca. 90% der Arzthaftungsangelegenheiten von den Versicherungen außergerichtlich erledigt werden, nachdem zuvor ein Gutachten eingeholt wurde (Weidinger „ Aus der Praxis der Haftpflichtversicherungen für Ärzte und Krankenhäuser – Statistik neue Risiken und Qualitätsmanagement“, MedR 2006, S. 572). Gutachten können auf verschiedenen Wegen auch kostenlos erlangt werden. Das ändert nichts daran, dass die Ansprüche erfolgreich nur durchgesetzt werden können, wenn ein ärztliches Gutachten den Behandlungsfehler bestätigt.

Schlichtungsstellen

Hier gilt noch immer der Satz „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Die Ärzte empfehlen diesbezüglich grundsätzlich, die Schlichtungsstelle bei der zuständigen Landesärztekammer einzuschalten, wovon wir unseren Mandanten regelmäßig abraten. Die Schlichtungsstellen werden zu 50% von den Haftpflichtversicherungen bezahlt, zu weiteren 50% aus Kammerbeiträgen der Ärzte. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Gutachten in nur 25% der Fälle für den Patienten positiv ausfallen (Christina Meurer, "Außergerichtliche Streitbeilegung in Arzthaftungssachen", Köln 2008, S.51ff.).

 

MDK – Medizinischer Dienst der Krankenversicherung


Tendenziell günstiger fallen regelmäßig die Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen aus, weil mit ihnen Regressforderungen der Krankenkassen gegen die Haftpflichtversicherungen der Ärzte vorbereitet werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, einem gesetzlich versicherten Patienten bei der Durchsetzung von Arzthaftungsansprüchen zu helfen (§ 66 SGB V) und schalten zu diesem Zweck den MDK ein.
Die Begutachtung durch den MDK nimmt darüber hinaus regelmäßig sechs Monate Zeit in Anspruch; bei den Schlichtungsstellen muss man regelmäßig 1 ½ Jahre auf das Gutachten warten.


Falls Sie gesetzlich versichert sind, empfehlen wir deshalb, mit Hilfe einer Schweigepflichtentbindungserklärung und einer Vollmacht zunächst die Krankenunterlagen anzufordern und diese anschließend Ihrer Krankenversicherung mit der Bitte zuzuleiten, ein MDK-Gutachten einzuholen.
Zwar können die Krankenunterlagen auch von der Krankenkasse direkt angefordert werden, was nicht mit Kosten für Sie verbunden wäre, sie liegen uns dann aber nicht zur Überprüfung vor. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Krankenunterlagen über uns anfordern zu lassen, was mit Kopierkosten verbunden ist, die das Krankenhaus geltend macht, andererseits aber den Vorteil hat, dass wir die Krankenunterlagen selbst prüfen können.
Sobald das MDK-Gutachten dann eingegangen ist, muss, je nachdem, wie es ausgefallen ist, über den weiteren Verlauf der Angelegenheit erneut gesprochen werden. Gegebenenfalls müssen weitere Gutachten privat oder über die Schlichtungsstelle angefordert werden.

Was Sie uns fragen können

Für welche Schäden kann Ersatz verlangt werden?

Grundsätzlich ist der Patient so zu stellen, wie er stehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht passiert wäre (Gesamtvermögensdifferenzhypothese § 249 BGB). Im Übrigen wird zwischen dem immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) und materiellen Schäden unterschieden. Zur Berechnung des Schmerzensgeldes ist auf die neuesten einschlägigen Schmerzensgeldtabellen zurückzugreifen. Die materiellen Schäden (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Mehrbedarf, Medikamente, Heilbehandlungskosten, etc.) müssen anhand eines Fragenbogens genau ermittelt werden.

Wie werden Ersatzansprüche geltend gemacht?

Sie können sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich geltend gemacht werden. Vor Gericht wehren sich die Ärzte und die Haftpflichtversicherungen mit Händen und Füßen, weil sie nicht wollen, dass hohe Schmerzensgeldbeträge in die einschlägigen Schmerzensgeldtabellen Eingang finden. Deshalb sollte das Augenmerk darauf gerichtet werden, möglichst außergerichtlich zum Zuge zu kommen. Wenn an einer Sache etwas dran ist, sind die Versicherungen nämlich geneigt, außergerichtlich zu regulieren, weil die Beträge nirgendwo erscheinen. Außerdem kann die Sache schneller abgewickelt werden und das Berufungs- und Revisionsrisiko entfällt.

Wie lässt sich ein ärztlicher Behandlungsfehler beweisen?

Grundsätzlich müssen Gutachten eingeholt werden. Die Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen liegt zunächst beim Patienten. Um Waffengleichheit zu erreichen, hat sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsprechung daran gemacht, Beweislastumkehrregeln zu Gunsten des Patienten zu installieren. Das ist im Patientenrechtegesetz jetzt gesetzlich geregelt, sodass sich in vielen Bereichen die Beweislage für den Patienten verbessert hat (vollbeherrschbares Risiko, unterlassene Befunderhebung, grober Behandlungsfehler, etc.).

Wann liegt ein ärztlicher Behandlungsfehler vor?

Der Vertrag mit dem Arzt ist kein Werkvertrag, sondern ein Dienstleistungsvertrag. Der Arzt schuldet keinen Erfolg. Ein ärztlicher Behandlungsfehler ist jedoch jeder Verstoß gegen ärztliche Pflichten (Diagnosefehler, Therapiefehler, Verstöße gegen Hygienevorschriften, Organisationsverschulden, etc.).

Warum ein Patientenanwalt?

Will man Ärzten oder im medizinischen Bereich tätigen Personen auf Augenhöhe gegenübertreten, ist es unumgänglich, auf umfassendes Fachwissen zurückzugreifen zu können. In der hoch spezialisierten Materie kennt sich der Patientenanwalt einfach besser aus als der Allgemeinanwalt. Das fängt schon bei der Sichtung der Krankenunterlagen an. Die dort verwandte Terminologie ist nur schwer verständlich. Die Sprache, die Mediziner verwenden, um den Sachverhalt, die Krankheit und die Gesundheit präzise und unverwechselbar zu beschreiben, ist eine eigene Sprache geworden, die in großen Teilbereichen nur von Insidern verstanden wird. Es handelt sich um ein Sammelsurium lateinischer, griechischer, arabischer und heute insbesondere englischer Vokabeln. Teilweise werden Abkürzungen und Symbole verwandt, die nur Insidern bekannt sind (z. B. zwei gezeichnete Hasenohren für die Lagerung eines Patienten bei der Bandscheibenoperation in Häschenstellung (zu näheren Einzelheiten vgl. Ziegler „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“; VersR 2002, S. 541 ff.). Die Kenntnisse eines Fachanwalts für Medizinrecht und die Kenntnisse der medizinischen Grundlagen reichen aber oft nicht aus, um erfolgreich Ansprüche von Patienten durchzusetzen. Es ist darüber hinaus erforderlich, durch die Tätigkeit ausschließlich auf Patientenseite zu einer Einstellung zu gelangen, nach der die Durchsetzung der Rechte des Patienten oberstes Gebot und die Rücknahme auf die Belange der Ärzte allenfalls Nebensache ist. Das ist im Übrigen bei den Ärzten auf der Gegenseite genauso. Die Anwälte der Ärzte interessieren sich für die Belange der Patienten praktisch nicht.

Wer übernimmt die Kosten?

Im Hinblick auf die Kosten gibt es zahlreiche Möglichkeiten, das Risiko zu begrenzen (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierung, Vereinbarung eines Erfolgshonorars). Insbesondere die Vereinbarung eines Erfolgshonorars („no win – no fee“) bietet für den Mandanten in vielen Fällen eine sachgerechte Lösung.

Die Kosten des Anwalts hängen vom Streitwert ab


Den Streitwert können wir erst korrekt beziffern, wenn uns ein vom Mandanten bearbeiteter Fragebogen zurückgereicht wird. Insbesondere die Höhe des Schmerzensgeldes können wir zutreffend erst ermitteln, wenn uns, wie im Fragebogen vorbereitet, detailliert mitgeteilt wird, welche Beeinträchtigungen in den verschiedensten Bereichen zu berücksichtigen sind. Auch der Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden kann erst beziffert werden, wenn wir dazu detaillierte Angaben erhalten. Gleiches gilt für Kosten, die von der Krankenkasse nicht ersetzt werden.

Außergerichtliche Regulierung


Bei einem Streitwert von 100.000,00 € (50.000,00 € Schmerzensgeld, 50.000,00 € materieller Schaden) betragen die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts unter Zugrundelegung eines Gebührensatzes von 2,5 RVG 4.051,95 €. Die außergerichtlichen Kosten werden auf ein gerichtliches Verfahren hälftig angerechnet. Im gerichtlichen Verfahren müssen 9.463,46 € abzüglich der außergerichtlich gezahlten Kosten in Höhe von 4.051,95 € , mithin also 5.411,51 €, vorgeschossen werden. In dieser Summe ist eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1.760,00 € netto und eine Terminsgebühr in Höhe von 1.624,80 € netto enthalten. Das Prozessrisiko liegt mit 13.491,61 € noch deutlich darüber, weil beim Prozessrisiko die Kosten des Gegenanwalts einbezogen sind.

Wer einen Prozess verliert, zahlt alles; beim Vergleich wird gequotelt!

Gutachterkosten

Zum Prozessrisiko sind noch die Kosten für einen Gutachter, die in Medizinschadensangelegenheiten regelmäßig zwischen 2.000,00 € und 3.000,00 € oder darüber liegen, hinzuzurechnen.

Rechtschutzversicherung

Der Mandant braucht diese Kosten nicht zu scheuen, wenn er rechtsschutzversichert ist. Wir versprechen den Mandanten regelmäßig, Kosten solange bei ihm nicht geltend zu machen, bis die Frage der Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung geklärt ist.

Kosten für Krankenunterlagen

Die Rechtsschutzversicherung und auch staatliche Beihilfen übernehmen nicht die Kosten für die Kopien von Krankenunterlagen, die beträchtlich sein können und deutlich über den Kosten liegen, die Anwälte für Kopien geltend machen. Nach einer Entscheidung des LG München I können die Krankenhäuser für jede Kopie von vorn herein 50 Cent geltend machen. Das hängt damit zusammen, dass es aufwändig ist, Krankenunterlagen zu kopieren und der Patient kein Anrecht darauf hat, Kopien unentgeltlich überlassen zu bekommen, sondern nur ein Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen hat.

Urteil LG München I vom 19.11.2008 in GesR 2009, S. 201 ff

Unsere Top-Ten

1. M. gegen Agaplesion Diakonie Kliniken Kassel, 2018, Zahlung 1.600.000,00 €
    Geburtsschaden

2. C. gegen Kreiskrankenhaus Frankenberg, 2010, Zahlung 900.000,00 €
    Geburtsschaden

3. K. gegen Dr. Heinenberg, 2015, Zahlung 525.000,00 €*
    Geburtsschaden

4. S. gegen Klinikum Fulda, 2005, Zahlung 445.000,00 €*
    Geburtsschaden

5. S. gegen Ev. Krankenhaus Bergisch Gladbach, 2001, Zahlung 400.000,00 €
    Darmperforation mit anschließender Peronitis

6. K. gegen Uniklinik Marburg & Gießen, 2008, Zahlung 350.000,00 €*
    Fehler beim Beatmen während Narkose

7. D. gegen Landkreis Deggendorf, 2016, Zahlung 350.000,00 €
    Querschnittslähmung nach Brustwirbel-OP

8. R. gegen Uniklinik Marburg und Gießen, 2017, Zahlung 350.000,00 €*
    Gehirnblutung nach Kaiserschnitt, off-label-Medikation

9. Y. gegen Dr. Schmitz, 2016, Zahlung 337.000,00 €*
    Tod nach Sepsis

10. B. gegen Uniklinik Freiburg, 2008, Zahlung 325.000,00 €
      Übersehener Gehirntumor

* auf Erfolgshonorarbasis

Gegner-Liste

Agaplesion Diakonie-Klinik Kassel
Agaplesion Markus-KrankenhausAlbert-Schweitzer-Krankenhaus Northeim
Agaplesion Medizinisches Versorgungszentrum am Obertor
Alfred-Krupp-Krankenhaus Essen
Argentalklinik Isny
Asklepiosklinik Alsbach GmBH
Asklepios-Harzklinik Goslar
Asklepios-Klinik Bad Wildungen GmbH
Asklepios-Klinik Falkenstein
Asklepios-Kliniken Hamburg
Asklepios-Klinik Langen
Asklepios-Klinik Lich GmBH
Asklepios-Klinik Lindau
Asklepios-Klinik Nord Heidberg
Asklepios-Klinik Schwalmstadt
Asklepios-Klinik St. Augustin
Asklepios-Paulinen-Klinik Wiesbaden
ATOS-Klinik Heidelberg
Auguste-Victoria Kliniken Berlin
AZURIT Seniorenzentrum
BDH-Klinik Braunfels
Behandlungszentrum Aschau GmbH
Benjamin-Franklin-Hospital (Berlin)
Berger Surgical Medical Products GmbH
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Duisburg
Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt
Betanken Krankenhaus Moers
BG-Unfallklinik Frankfurt
BG-Unfallklinik Murnau GmBH
Bonifatius Hospital Lingen
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Bürgerhospital Frankfurt
Capio Mosel-Eifel-Klinik, Bad Bertrich
Cardiopraxis GbR
Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim
Charité Campus Virchow-Klinikum (Berlin)
Charité Universitätsklinikum (Berlin)
Chirurgische Gemeinschaftspraxis Ehringshausen
Clemenshospital GmbH Münster
Clementine Kinderhospital
CRS Clinical Research Services Mannheim GmBH

Dalbergklinik AG (Fulda)
Deutsche Klinik für Diagnostik Wiesbaden
Diakonie-Klinikum Bethesda
Diakon ie-Klinikum Neukirchen der Kreuznacher Diakonie
Diakonie-Krankenhaus Bad Kreuznach
Diakonie-Krankenhaus Kassel
Diakonie Krankenhaus Mannheim
Diakonie-Krankenhaus Mecklenburg-Strelitz GmBH
Diakonie-Krankenhaus Wehrda
Diakoniezentrum e.V. Hephata
Dietrich Bonhoeffer Klinikum
Dill-Kliniken Dillenburg
Dr. Horst-Schmidt Kliniken GmBH
Dreifaltigkeit-Krankenhaus Köln
DKD Heilos Kliniken Wiesbaden
DRK-Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg
DRK-Krankenhaus Biedenkopf
DRK-Krankenhaus Kirchen
DRK-Krankenhaus Siegen
DRK Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH
EDZ Hessen-Mitte
Elbe-Elster Klinikum GmBH
Elisabeth-Klinik Olsberg (-Bigge)
Endo-Klinik (Hamburg)
Esculapklinik Gießen
Eurion Privatklinik Beteiligung GmbH
Evangelisches Diakoniewerk Schwäbisch Hall e. V.
Evangelisches Jung-Stilling-Krankenhaus Siegen
Evangelisches Krankenhaus Bethesda
Evangelisches Krankenhaus der Paul-Gerhardt-Stiftung, Lutherstadt Wittenberg
Evangelisches Krankenhaus Gießen
Evangelisches Krankenhaus Göttingen
Evangelisches Krankenhaus Johannisstift Münster
Evangelisches Krankenhaus Köln Kalk GmBH
Evangelisches Krankenhaus Niederrhein
Evangelisches Krankenhaus Agaplesion Elisabethenstift Darmstadt
Evangelisches Krankenhaus (Bergisch Gladbach)
Evangelisches Krankenhaus Bielefeld
Evangelisches Krankenhaus Kredenbach
Evangelisches Stadtkrankenhaus Saarbrücken
Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau
Fabriciusklinik (Remscheid)
Fachklinik Bad Liebenstein
Frankfurter Torkreuz-Kliniken e.V.
Frauenklinik Marburg
Friedrich-Wilhelm-Universitätsklinik (Bonn)
Geisenhofer Klinik
Georg-August-Universitätsklinikum Göttingen
Gesundheit Nordhessen Holding AG Kassel
Gesundheitszentrum Marburg
GPR Klinikum
Hautzentrum Marburg
Hanse-Klinikum Stralsund GmbH
Hardtwaldklinik Bad Zwesten
Havelland Kliniken GmBH
Heiligen-Geist-Hospital (Bingen)
Helios-Klinik Bad Berleburg
Helios-Klinik Berlin-Buch
Helios-Klinik Blankenhain
Helios-Klinik Erfurt
Helios-Klinik Erlenbach
Helios-Klinik Herzchirurgie Karlsruhe
Helios-Klinik Krefeld
Helios-Klinik Idstein
Helios-Klinik Meiningen
Helios St. Elisabeth Klinik Hünfeld
Heinrich-Heine-Universitätsklinik (Düsseldorf)
Herz-Jesu-Krankenhaus Bernbach
Herz-Jesu-Krankenhaus (Fulda)
Hessing-Klinik Augsburg
Hessische Berglandklinik Bad Endbach
Hochtaunus-Kliniken gGmbH
Hochwaldklinik Bad Nauheim
Hufeland Klinikum (Fritzlar & Frankfurt am Main)
Johannes-Gutenberg-Universitätsklinikum Mainz
Jung-Stilling-Krankenhaus GmbH
Kaiserin-Auguste-Victoria Krankenhaus Ehringshausen
Kamillus-Klinik Asbach
Katholisches Klinikum Mainz
Kerckhoff-Klinik GmBH (Bad Nauheim)
Kerckhoff-Klinik (Ortenberg)
Klinik Ansbach
Klinik Arnsberg
Klinik Aschaffenburg-Alzenau
Klinik Auental
Klinik Bad Hersfeld
Klinik Bayreuth GmbH
Klinik Burgenlandkreis
Klinik der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Klinik der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Klinik der Philipps-Universität Marburg
Kliniken der Stadt Köln
Klinik der Universität München
Kliniken des Hochtaunuskreises (Bad Homburg)
Kliniken des Main-Taunus-Kreis GmbH
Kliniken Hartenstein GmbH&CoKG
Kliniken Schmieder Allensbach
Kliniken Schmieder Stiftung &Co. KG
Klinik Dinkelsbühl
Klinik Dortmund
Klinik Elmshorn
Klinik Erding
Klinik Erlangen
Klinik Ernst-von-Bergmann (Potsdam)
Klinik Fulda
Klinik für forensische Psychiatrie Haina
Klinik Hohe Mark Oberursel
Klinik Groß-Umstadt
Klinik Hoher Meißner (Bad Sooden-Allendorf)
Klinik Ingolstadt
Klinik Kassel GmbH
Klinik Kurhessen
Klinik Maingau vom Roten Kreuz, Frankfurt
Klinikum Memmingen
Klinik Nürnberg
Klinik Offenbach
Klinik Passau
Klinik Püttlingen
Klinik rechts der Isar, München
Klinik Wetzlar-Braunfels
Klinik Worms GmbH
Klinikum Bielefeld
Klinikum Bielefeld Rosenhöhe
Klinikum Braunschweig
Klinikum Bremen-Ost/Klinik Bremen-Mitte
Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide gGmbH
Klinikum Idar-Oberstein
Klinikum Leverkusen GmbH
Klinikum Memmingen
Klinikum Mutterhaus der Brromärinnen GmbH
Klinikum Oldenburg AoR
Klinikium Osnabrück
Klinikum Saarbrücken gGmbH
Klinikum Wetzlar
Klinikum Werra-Meißner GmbH
Knappschaftskrankenhaus Püttlingen
Knappenschaftskrankenhaus Bochum
KÖ-Klinik GmbH
Krankenhaus Bad Arglosen
Krankenhaus Bad Oeynhausen
Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg
Krankenhaus Bethanien
Krankenhaus Bietigheim
Krankenhaus der Barmherzigen Brüder (Trier)
Krankenhausgesellschaft St. Vinzenz Limburg
Krankenhaus Ludmillenstift, Meppen
Krankenhaus Maria Hilf, Warsteiner Hospital Bruderschaft, Warstein
Krankenhaus Mechernich
Krankenhaus Melsungen
Krankenhaus Neunkirchen
Krankenhaus Norderney
Krankenhaus Nordwest GmbH Frankfurt
Krankenhaus Sachsenhausen des Deutschen Diakonieverbandes, Frankfurt
Krankenhaus Salem (Heidelberg)
Kreisklinikum Siegen
Kreiskrankenhaus Alsfeld
Kreiskrankenhaus Bad Hersfeld
Kreiskrankenhaus Bergstraße gGmbH
Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises Alsfeld GmbH
Kreiskrankenhaus Eschwege
Kreiskrankenhaus Frankenberg
Kreiskrankenhaus Gelnhausen
Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt
Kreiskrankenhaus Gummersbach
Kreiskrankenhaus Hessenklinik Hofgeismar
Kreiskrankenhaus Köthen
Kreiskrankenhaus Pasing
Kreiskrankenhaus Schleiz
Kreiskrankenhaus Schlüchtern
Kreiskrankenhaus Schotten
Kreiskrankenhaus Waiblingen
Kreiskrankenhaus Weilburg
Kreiskrankenhaus Wolfratshausen
Lahn-Dill-Kliniken GmbH
Lahn-Dill-Kliniken Wetzlar
Lausitzer Seenland Klinikum Hoyerswerda
Leopoldina-Krankenhaus GmbH
LM Zahnangst GmbH
LWL-Klinik Marsberg
Main Kinzig Kliniken Gelnhausen
Main-Klinik Frankfurt
Maria Hilft RLP gGmbH
Marienhaus Klinikum Waldbreitbach
Marien-Hospital Emskirchen
MarienHospital Witten
Marienkrankenhaus Kassel
Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG
Märkische Kliniken Lüdenscheid
Markus-Krankenhaus Frankfurt
MediClin Reha-Zentrum Bad Orb im Spessart
Medizinische Hochschule Hannover
Medizinisches Versorgungszentrum Dresden Lange GbR
Medizinisches Versorgungszentrum am Obertor
MUTARS Protetik implantcast GmbH
MVZ Diagnostikzenrum Marburg
MVZ Frankenberg
Neurochirurgische Gemeinschaftspraxis Trier
Neurologische Klinik Hephata Schwalmstadt
Neurologische Klinik Westend
Neurologisches Rehabilationszentrum Gadenhöhe
Oberberg-Klinik Weserbergwald
Oberschwabenklinik GmbH (Ravensburg)
Ortenau Klinikum Achen
Orthopädicum
Orthopädisches Krankenhaus Schloss Werneck
Ostseeklinik Poel
PAN-Klinik am Neumarkt
Paul Gerhardt-Stift Wittenberg
Physikum Würzburg GmBH
Privatklinik Chirurgia Ästhetika Dr.Kümpel
Praxis für operative Relymphologie Köln
Praxisklinik Marburg
Pleißental Klinik Werdau
Rehbergparkklinik Herborn
Rheinische Kliniken Bedburg-Hau
Rheumazentrum Mittelhessen GmbH & Co.KG
Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart
Robert-Koch-Krankenhaus Apolda
Rot-Kreuz-Krankenhaus (Kassel)
Rotes Kreuz Krankenhaus (Bremen)
Rudolfinerhaus Wien
Saarland Heilstätten GmbH
Salut Klinik Friedrichsdorf
Sana Klinikum Hameln-Pyrmont
Sana Klinikum Offenbach
Sankt-Franziskus-Hospital (Bielefeld)
Sankt Katharinen-Krankenhaus (Frankfurt am Main)
Schlossklinik Pröbsting
Schön Klinik Lorsch
SRH Zentralklinikum Suhl GmbH
Sportklinik Bad Nauheim
Sportklinik Hellersen (Lüdenscheid)
Sport- und Rehazentrum Magdeburg GmbH
Städtische Kliniken Esslingen
Städtische Kliniken Frankfurt-Hoechst
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon GmbH
Städtisches Hellmig-Krankenhaus
Städtisches Krankenhaus Frankfurt
Stadtkrankenhaus Hanau
Stadtkrankenhaus Korbach Hessenklinik
Stadtkrankenhaus Korbach Privatklinik
Stadtkrankenhaus Rüsselsheim
St. Anna Hospital Herne
St. Antonius Krankenhaus Köln
St.-Augustinus-Kliniken Neuss
St.-Barbara-Krankenhaus Attendorn
St.-Franziskus-KH Linz
St.-Franziskus-Hospital Winterberg GmbH
St.-Georg-Klinikum Eisenach gGmbH
St. Josef-Hospital Ruhr Universität Bochum
St. Josefs-Hospital Lennestadt
St. Josef-Hospital Wiesbaden GmbH
St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung Gießen
St. Josef Krankenhaus Engelskirchen
St. Josef -M. St. Elisabeth Hospital Bochum
Stiftung Juliusspital Würzburg
Stiftungsklinikum Mittelrhein GmbH Koblenz
St.-Josefshospital Uerdingen, Krefeld
St.-Marien-Krankenhaus Siegen
St.-Vinzenz-Krankenhaus Hanau
St. Vincent Krankenhaus Limburg
Systelios Gesundheitszentrum Siedelsbrunn GmbH & Co. KG
UKE Hamburg Eppendorf
Unfallkrankenhaus Linz
Universitätsklinik Allensbach
Universitätsklinik Essen
Universitätsklinik Ulm
Universitätsklinik Köln
Universitätsklinik Magdeburg
Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsklinik Düsseldorf
Universitätsklinik Erlangen
Universitätsklinik Frankfurt
Universitätsklinik Freiburg
Universitätsklinik Gießen und Marburg
Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf
Universitätsklinik Heidelberg
Universitätsklinik Münster
Universitätsklinik Schleswig-Holstein
Universitätsklinikum Aachen
Universitätsklinikum Charité Berlin
Universitätsklinikum des Saarlands
Universitätsklinikum Jena
Universitätsklinikum Knappenschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Universitätsklinikum Leipzig
Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Universitätsmedizin Göttingen
Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich
ViaNobis-Die Fachklinik
Vinzenz-Pallotti-Hospital (Bergisch Gladbach)
Vitos Gießen-Marburg gemeinnützige gGmbH
Vitos Herborn GmbH
Vital-Klinik Alzenau
Vitos-Klinik für Psychiatrie u. Psychotherapie Marburg
Vitos Orthopädische Klinik Kassel gGmbH
Waldkrankenhaus Köppern
Werner-Wicker-Klinik Bad Wildungen
Westpfalz-Klinikum Kusel
Wirbelsäulenzentrum Brilon
Wirbelsäulenzentrum Marburg
Zahnklinik Marburg
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (Mannheim)
Zentrum für junge Körperbehinderte (Elnhausen)
Zentrum für soziale Psychiatrie Haina gGmbH

Mandantenbewertungen

"Ohne Ihr Verhandlungsgeschick, Ihre Erfahrung und Ihre persönliche Haltung sähe das anders aus.

Natürlich ist der Vergleich nicht das, wofür wir fast 7 Jahre gekämpft haben. Aufgrund unserer persönlichen und finanziellen Situation, neben dem Ärger mit dem Münsteraner Anwalt, standen wir vor der Entscheidung, die Klage zurückzuziehen, was mit erheblichen Kosten verbunden gewesen wäre. Durch Ihre Taktik konnten Sie ein besseres Ergebnis verhandeln und uns damit entlasten.

Wir sind sicher, wenn wir Sie bereits 2012 mit unserer Angelegenheit betraut hätten, wäre manches anders gelaufen. Allein die Tatsache, dass wir nach telefonischen Beratungen immer eine kurze Gesprächsnotiz auch bezüglich möglicher Kosten erhalten haben, schafft Vertrauen und Sicherheit.
Auch dafür bedanken wir uns herzlich.

Um das Kapitel zu schließen, werden wir nun unsere sechs Aktenordner in einen Karton in den Keller stellen. Der Vorhang ist gefallen.

Auf jeden Fall werden wir Sie gerne weiterempfehlen."

Monika W. & Johannes S. aus Bad Laer

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       

"An dieser Stelle möchten wir uns nochmals für Ihren Einsatz bedanken. Leider hat unsere Mutter nicht mehr selbst von den geleisteten Entschädigungszahlungen profitieren können. Aber wichtig für sie war letztendlich, dass sie vor ihrem Ableben noch vom positiven Ausgang dieses Rechtsstreits erfahren hat.

Wir sind sehr froh, dass es Kanzleien wie die Ihre gibt, die sich so vehement für die Belange von fehlerhaft behandelten Patienten einsetzen. Insofern werden wir Sie gerne weiter empfehlen, wenngleich wir natürlich hoffen, dass sich ähnliche Fälle in unserem Bekanntenkreis nicht wiederholen."

Thomas G. aus Biebergemünd

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

"Heute melde ich mich, um mich bei Herrn Dr. Ziegler, Herrn Winter und dem gesamten Team ganz herzlich für Ihren Einsatz bei dieser langwierigen Erbangelegenheit zu bedanken. Es dürfte alles andere als leicht gewesen sein, so viele Erben auf eine Linie zu bringen: die einen etwas übereifrig, andere nur durch immer wieder Nachhaken überhaupt zu einer Reaktion zu bewegen, und dazu kamen dann noch die Ungeduldigen...

Das war sicher so manches Mal nervenstrapazierend. Aber jetzt dürften alle zufriedengestellt sein.

Nochmals herzlichen Dank und freundliche Grüße"

Marion D. aus Marburg

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

"Wir bedanken uns recht herzlich für Ihr und Herrn Dr. Zieglers Bemühen. Bessere Anwälte für diesen Fall konnten wir uns nicht wünschen."

Thomas und Stefanie L. aus Rabenau-Londorf

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

"Sehr geehrter Herr und Frau Ziegler,

erst einmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken für die nette Zusammenarbeit und das gute Ergebnis, das daraus resultierte!!

Ich teile Ihre Meinung und bin mit dem Ergebnis auch zufrieden. Damit sollte es gut sein."

Andreas O.

 

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

 

"Hallo Herr Ziegler und Kollegen,

wenn es auch schon etwas spät ist, so möchte ich mich doch noch bei Ihnen und Ihrem Team für den erfolgreichen Abschluß des Rechtsstreits bedanken.

Ich wünsche Ihnen und der Kanzlei für die Zukunft viel Erfolg und weiter alles Gute."

Helmut K.