Kanzlei für Medizinrecht
Ziegler & Kollegen
Patientenanwälte
 

„Jeder halbwegs vertretbare Vergleich ist besser, als ein Misserfolg nach 15 Jahren.“
Dr. Ziegler

„Unserer Auffassung nach kann man nicht Diener zweier Herren sein. Wir vertreten bundesweit ausschließlich geschädigte Patienten und nehmen Ärzte als Mandanten nicht an.“ Dr. Ziegler

„Ich habe großen Respekt, mit welchem Fleiß und welcher Präzision Sie die Tatbestandsmerkmale zusammenfassen und beharrlich den Vorgang mit Erfolg gegenüber den Beklagten zu Ende geführt haben…“ A. Rusch

„Es stimmt uns zuversichtlich, dass es in der Gegenwart Menschen wie Sie gibt, welche sich für die Schwächeren einsetzen.“ Familie Petermann

„Jede italienische Tomate ist besser geschützt, als der deutsche Patient, weil der LKW-Fahrer nach acht Stunden Feierabend machen muss, Ärzte aber 24 Stunden-Schichten schieben.“  Aussage eines Marburger Chirurgen, Oberhessische Presse v. 11.07.2019

Termin zur telefonischen Ersteinschätzung! 06421 - 175 180 

Ihre Vorteile

Erste Beratung in
Arzthaftungssachen

Erste Beratung in Arzthaftungssachen - auch telefonisch oder per Videocall

Für eine erste Beratung vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin zur ersten Einschätzung Ihre Anliegens. Bevor wir entsprechend Ihrer Entscheidung nach außen tätig werden, informieren und beraten wir Sie ausführlich über die entstehenden Kosten (auch über Beratungs- und Prozesskostenhilfe, die Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierer, Erfolgshonorar, etc.) und damit zusammenhängenden Risiken.

Über 35 Jahre
Erfahrung

Die Kanzlei ist nicht nur seit über 35 Jahren im Arzthaftungsrecht tätig, sondern wissenschaftlich in diesem Bereich auch ausgewiesen. Ziegler und Mitarbeiter haben zahlreiche Beiträge in einschlägigen Fachzeitungen und Zeitschriften verfasst und die Diskussionen in diesem Bereich angestoßen (vgl. z. B. „Ziegler - Entschuldbarer Diagnoseirrtum vs. unterlassene Befunderhebung“ GesundheitsRecht 11/2014, S. 647 ff.).

Erfolgshonorar


Bei uns können Sie sich den Anwalt unabhängig von Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund leisten. Wir bieten die Vereinbarung eines Erfolgshonorars an und partizipieren an Ihrem Erfolg wie Sie an unserem (vgl. dazu Ziegler: „Trotz Hartz IV zum Erfolg“, 
Juristische Rundschau Heft 9/2009).