Mandantengespraech

Herzlich Willkommen bei

 Ziegler & Kollegen 

Rechtsanwälte Fachanwälte

Gründung vor über 25 Jahren

Im August 1981 wurde die Kanzlei durch Dr. jur. Hans-Berndt Ziegler gegründet. Die Kanzleiräume befanden sich zunächst in der Wilhelmstraße 4 in Marburg. Dort wurde auch das bis 1999 bestehende Juristische Repetitorium betrieben. 2007 erfolgte der Umzug in das ehemalige Bankgebäude, dem heutigen Sitz.

Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht

Schon bald spezialisierte sich Dr. Ziegler auf das Arzthaftungsrecht. Er ist heute bundesweit in der Beratung und Vertretung behandlungsfehlergeschädigter Patienten gegen Ärzte und Krankenhäuser als Patientenanwalt tätig.

Weitere gezielte Spezialisierungen

Durch die weiteren Partner Kirsten Göbel, Erika Schäfer, Marzena Schmidt, Michael Blass, Michael Kuhn und Dr. Eduard Penner (Prof. Dr. Dr. Ekkehard Kaufmann 1988-2004) und Prof. Dr. Dieter Werkmüller bis 2006) wird ein breit gefächertes Angebot anwaltlicher Tätigkeit angeboten (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Recht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Betreuungsrecht etc.). Dies wird durch gezielte Spezialisierung erreicht.

Fachanwälte

Der Gesetzgeber hat ähnlich wie bei den Fachärzten auch bei den Anwälten Fachanwaltschaften eingeführt. Anwälte in unserer Kanzlei sind für Medizinrecht Herr Rechtsanwalt Dr. Ziegler, für Verkehrsrecht Frau Rechtsanwältin Göbel, für Familienrecht Frau Rechtsanwältin Göbel. Frau Rechtsanwältin Schäfer hat den Fachanwaltslehrgang Strafrecht absolviert, Frau Rechtsanwältin Schmidt den Fachanwaltslehrgang Medizinrecht. Beide werden den Antrag stellen, die entsprechende Fachanwaltsbezeichnung führen zu dürfen.

Heute: groß und „unbequem“

Seit dem Jahr der Gründung ist die Kanzlei kontinuierlich gewachsen. Mit acht Anwälten und über 20 MitarbeiterInnen gehören wir zu den größeren Kanzleien in Marburg und im mittel- und oberhessischen Raum. Da wir „unbequem“ sind, gehören staatliche Stellen, Behörden, Krankenhäuser, Kliniken oder größere Organisationen mit ähnlichen Strukturen nicht zu unseren Mandanten; sie finden sich jedoch regelmäßig auf der Gegenseite.

Kostenberatung

Nachdem Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben, beraten wir Sie zunächst - selbstverständlich kostenlos - über die Kosten (auch über Beratungs- und Prozesskostenhilfe, die Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierer etc.) und damit zusammenhängende Risiken.

Erfolgshonorar

Seit dem 1.7.2008 bieten wir in geeigneten Fällen die Vereinbarung von Erfolgshonoraren an (vgl. dazu „Trotz Hartz IV zum Erfolg“, Juristische Rundschau Heft 9/2009), wir beraten Sie gern.

 
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